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Lead Plaintiff versus Musterkläger

Veröffentlicht am:  08. Januar 2007

Wer alles Lead Plaintiff sein kann, das bestimmt letztlich das zuständige US-Gericht. Diejenigen mit dem größten finanziellen Interesse haben die besten Chancen; deshalb sind das am ehesten große, finanzkräftige Anleger – wie zum Beispiel Calpers oder andere Pensionsfonds.

Der Lead Plaintiff verhandelt auch die Schadenhöhe mit dem beklagten Unternehmen, ein Grund, weshalb Größe zählt: Denn je länger sein finanzieller Atem und je größer seine Bedeutung ist, desto wahrscheinlicher ist auch eine hohe Entschädigungssumme. Die Unternehmen vergleichen sich, wenn der Prozess zu teuer wird, der Imageschaden infolge eines langen und intensiven Beweisverfahrens zu groß wird, oder am Schluss eine Jury-Entscheidung droht. Fast alle Klagen enden in der Praxis mit einem Vergleich. Vom Lead Plaintiff hängt also ziemlich viel ab.


Am Musterkläger hängt weniger


Anders in Deutschland nach dem KapMuG, so auch bei der aktuellen Klage gegen DaimlerChrysler: Hier haben sich die Kläger auf eine Privatperson (laut Bundesanzeiger ein gewisser Markus Geltl) als Musterkläger geeinigt.

Der Grund: Erstens ist es wegen der geringeren Streithöhe kostengünstiger, mit einer Privatperson durch alle Instanzen zu gehen. Zweitens wird der Schadenersatz – nach erfolgreichem Musterverfahren – für jeden einzelnen Kläger separat vom zuständigen Gericht festgestellt. Da nur der Musterkläger im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) veröffentlicht wird, können andere Kläger sozusagen in der zweiten Reihe anonym zusehen.

MRO

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