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Richtig fördern nicht wieder verlernen

Veröffentlicht am:  08. Januar 2007
— Dr. Helmut Hofmeier, Vorstandsvorsitzender der Gothaer Lebensversicherung AG

Das Ende der Sozialabgabenfreiheit in der Entgeltumwandlung nach 2008 könnte zur Folge haben, dass die entsprechenden Tarifverträge nicht verlängert werden. Dafür gibt es heute schon ernstzunehmende Signale.
Redezeit für Dr. Helmut Hofmeier, dem Vorstandsvorsitzenden der Gothaer Lebensversicherung.

Fragen: Klaus Morgenstern
Antworten: Dr. Helmut Hofmeier,
Vorstandsvorsitzender der Gothaer Lebensversicherung AG

dpn: Die Gothaer berief 2005 einen sozialpolitischen Beirat, der sich Mitte November zu seiner dritten Sitzung traf. Womit befasste sich dieses Gremium unter der Leitung von Bert Rürup?

Dr. Hofmeier: Im Mittelpunkt stand die Frage, wie die Durchdringung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) weiter gesteigert werden kann. Daher haben wir – wie nicht anders zu erwarten – ausgiebig über die Entgeltumwandlung und über ihre Zukunft diskutiert.


dpn: Welche Vorschläge unterbreitete der Beirat, damit sich die Beteiligung der Arbeitnehmer an der Entgeltumwandlung weiter erhöht?

Dr. Hofmeier: Der Beirat fordert nachdrücklich eine Verlängerung der Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung über das Jahr 2008 hinaus, also eine Korrektur der geltenden Gesetzeslage, mit der die Sozialabgabenfreiheit bislang nur als Anschubfinanzierung für die Entgeltumwandlung vorgesehen ist.


dpn: Diese Forderung wird auch von vielen anderen Experten erhoben.

Dr. Hofmeier: Das ist richtig, aber der Beirat hat zugleich etliche Argumente zusammengetragen, an denen die Bundesregierung nicht so ohne weiteres vorbeikommen wird. Als Gastreferent bei der dritten Sitzung des sozialpolitischen Beirats stellte Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär beim Zentralverband des Deutschen Handwerks, folgendes fest: Im Handwerk kommt die Entgeltumwandlung gerade so richtig in Schwung. Etwa die Hälfte der Mittelständler bietet inzwischen Entgeltumwandlung an. Bei Unternehmen mit 20 und mehr Mitarbeitern sind es bereits 80 Prozent. Knapp ein Viertel der Arbeitnehmer dieser Betriebe macht Gebrauch von der Entgeltumwandlung. Diese Zahlen haben mich schon ein wenig erstaunt. Gerade im Bereich der kleineren und mittleren Unternehmen hatte ich mit einer geringeren Durchdringung gerechnet. Daher stellt sich zwangsläufig die Frage: Was passiert vor allem in den vielen kleineren und mittleren Unternehmen, wenn nach 2008 die Sozialabgabenfreiheit entfällt?


dpn: Welches Szenario hat der Beirat skizziert?

Dr. Hofmeier: Es wird wahrscheinlich zu einem abrupten Ende der Entgeltumwandlung insbesondere im Neugeschäft kommen.


dpn: Das ist ziemlich düster gemalt.

Dr. Hofmeier: Nein, das sind nicht nur vage Vermutungen, dafür gibt es belastbare Indizien. Die Gothaer hat zum Beispiel sehr viele Kunden aus dem Einzelhandel, unter anderem Arbeitnehmer aus den Filialen des Discounters Aldi. Im Einzelhandel ist tarifvertraglich vereinbart worden, dass der Arbeitgeber die Entgeltumwandlung mit einem eigenen Beitrag flankiert, schließlich spart er durch die SV-Freiheit auch bei den eigenen Aufwendungen. Die positive Folge: Viele Aldi-Mitarbeiter machen bei der Entgeltumwandlung mit.

Es existieren 14 weitere Tarifverträge, die ebenfalls eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers vorsehen, falls Sozialversicherungsbeiträge durch die Entgeltumwandlung eingespart werden. Diese Tarifverträge haben in der Regel eine Laufzeit bis Ende 2008. Das ist genau der Zeitpunkt, zu dem die Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung auslaufen soll. Wir erhalten jetzt schon ernstzunehmende Signale von den Tarifparteien, dass diese Verträge zur Entgeltumwandlung nicht fortgeführt werden sollen, wenn es bei der bisherigen Festlegung bleibt. Dann hätte der Staat Entwicklungen in der bAV gefördert, die nach 2008 nicht mehr fortgesetzt werden. Daraus ergäbe sich eine erhebliche Fehlallokation von Fördermitteln.


dpn: Das spricht für eine Verlängerung der bisherigen Regelung. Aber die Bundesregierung wird sich darauf kaum für alle Zeiten einlassen.

Dr. Hofmeier: Daher mein Kompromissvorschlag: Die Sozialabgabenfreiheit sollte zumindest so lange beibehalten werden, bis noch einmal grundsätzlich über die gegenwärtige Vielfalt der Durchführungswege in der bAV und ihre unterschiedliche staatliche Förderung beraten worden ist. Eine ähnliche Forderung haben übrigens auch die Wirtschaftsweisen aufgestellt. Am sinnvollsten ist es doch, dass die Durchführungswege mit der größten Effizienz auch die größte Förderung erhalten.


dpn: Was würde in dem von Ihnen beschriebenen Szenario mit den vielen angefangenen Verträgen zur Entgeltumwandlung passieren?

Dr. Hofmeier: Viele Arbeitnehmer werden die Entgeltumwandlung ohne SV-Abgabenfreiheit nicht weiterführen. Die Konsequenz: eine große Zahl von Verträgen, in denen keine Einzahlungen mehr stattfinden, die hohe Verwaltungskosten verursachen und nur zu Minirenten führen oder sogar vorher abgefunden werden. Für Arbeitnehmer mit einem geringen bis durchschnittlichen Verdienst, das heißt Bezieher von Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, ist nun einmal das entscheidende Kriterium die Sozialabgabenfreiheit, nicht der Steuervorteil.

Die Besserverdienenden hingegen werden die Entgeltumwandlung fortsetzen. Damit erreichen wir nach 2009 mit der Entgeltumwandlung aber nicht mehr die richtige Zielgruppe. Das ist ja gerade der Vorteil der Entgeltumwandlung in der jetzigen Ausgestaltung. Sie aktiviert jene Bevölkerungsschichten, die bislang zu wenig für die eigene Altersvorsorge unternahmen. Beispielsweise die Frauen. Das können wir aus eigener Erfahrung feststellen. Unsere Pensionskasse hat immerhin einen Frauenanteil von 65 Prozent. Die Entgeltumwandlung, wie sie seit 2002 praktiziert wird, ist effizient. Sie überzeugt viele Arbeitgeber wegen ihres geringen Verwaltungsaufwands und der eigenen Ersparnis bei den Sozialabgaben. Daher sind sie häufig auch bereit, sich mit einem eigenen Beitrag zu beteiligen, wodurch sehr gute Durchdringungsraten erreicht werden.


dpn: Die landläufige Meinung besagt aber, dass vor allem die Riester-Rente für Geringverdiener attraktiv ist und sie – wenn schon vorgesorgt wird – private statt betrieblicher Altersvorsorge betreiben.

Dr. Hofmeier: Wenn wir uns die Einkommensclusterung bei der Gothaer anschauen, dann favorisieren die Geringverdiener eher die Entgeltumwandlung, nicht die Riester-Rente. Bei Letzterer gibt es zudem steuerliche Fehlanreize, denn die Riesterförderung ist für die Besserverdienenden ziemlich interessant. Die Riester-Rente ist sinnvoll und zunehmend erfolgreich, aber staatliche Förderung sollte vor allem an der Effizienz der einzelnen Instrumente ausgerichtet werden. Dabei sind für die Effizienz zwei Faktoren entscheidend. Erstens: Werden damit die beabsichtigten Zielgruppen erreicht? Zweitens: Kommt es zu einer großen Durchdringung?


dpn: Im Beirat hat Staatssekretär Heinrich Tiemann statt einer Verlängerung der Sozialabgabenfreiheit neue Instrumente vorgeschlagen. Ist das bAV-System nicht schon kompliziert genug?

Dr. Hofmeier: Neue Instrumente führen letztlich doch nur zu einer Verunsicherung der Arbeitnehmer, weil sie sich dann die Frage stellen, ob sie sich bislang für das Richtige entschieden haben.


dpn: Wäre also im Gegensatz eine Vereinfachung angebracht? Brauchen wir fünf Durchführungswege?

Dr. Hofmeier: Ich glaube durchaus, dass es mit weniger Durchführungswegen ginge, wobei ich gar nicht diskutieren möchte, welche das sein sollten. Viel wichtiger wäre, dass die vorhandenen Instrumente in gleicher Weise gefördert werden: Steuer- und Sozialabgabenfreiheit in der Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung und SV-Beitrag beim Rentenbezug. Das versteht jeder. Dann muss man nicht über komplizierte Zulagenanträge und steuerliche Kniffe sprechen. Mit dem Wegfall der SV-Freiheit wird ab 2009 das private Riester-Sparen die am höchsten geförderte Form der Vorsorge sein. In den privaten Riester-Verträgen sind aber höhere Abschluss- und Verwaltungskosten enthalten als in der betrieblichen Entgeltumwandlung. Der Staat fördert also Produkte mit höheren internen Kosten, entzieht der günstigeren Entgeltumwandlung aber im Gegenzug seine Gunst. Ist das wirklich gewollt?


dpn: Mit Blick auf 2009 kommt immer wieder die so genannte unechte Entgeltumwandlung zur Sprache. Ist diese Ausweichstrategie praktikabel?

Dr. Hofmeier: Dabei handelt es sich in Wirklichkeit um arbeitgeberfinanzierte bAV. Teile künftiger Gehaltssteigerungen werden als betriebliche Altersversorgung an die Arbeitnehmer weitergegeben. Es mag vielleicht in größeren Unternehmen klappen, dass sich dort Arbeitnehmer und Betriebsrat auf solche Vereinbarungen einlassen. Aber im Bereich des kleineren Mittelstands funktioniert das sicherlich nicht. Der Malermeister wird nicht bereit sein, für seinen Gesellen eine solche arbeitgeberfinanzierte bAV abzuschließen.


dpn: Verschiedentlich wird diskutiert, ob es in Ergänzung zum Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung auch einen Rechtsanspruch auf ein Lebensarbeitszeitkonto geben soll. Stehen Sie dabei auf der Seite der Befürworter?

Dr. Hofmeier: Dafür plädiere ich nicht. Verglichen mit den Arbeitszeitkonten hat die Entgeltumwandlung eine andere Tragweite. Daher ist in diesem Fall ein Rechtsanspruch angebracht. Für die Lebensarbeitszeitmodelle gibt es mehrere wichtige Argumente wie zum Beispiel das Auslaufen der gesetzlichen Altersteilzeitregelung und die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters ab 2012. Aber ein Rechtsanspruch ist ein weitreichender Schritt in der Gesetzgebung. Wo sollte dann die Grenze für ähnlich gelagerte Fälle gezogen werden? Zeitkonten sind eine sehr gute Ergänzung und im Bereich des Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung gut aufgehoben.


dpn: Für die Direktversicherung herrschen mittlerweile die gleichen Bedingungen wie für die Pensionskasse. Darüber ärgern sich einige Versicherer. Machen die ihre Pensionskassen womöglich wieder dicht?

Dr. Hofmeier: Das hängt davon ab, wie erfolgreich die Unternehmen mit ihren Pensionskassen sind. Wer zum Beispiel in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen nicht vorkommt, dem fehlt auch das entsprechende Geschäft für die Pensionskasse. In diesem Fall werden durchaus Überlegungen durchgespielt, ob man die Pensionskasse wieder auf die Lebensversicherung überträgt. Für die Gothaer kommt das allerdings überhaupt nicht in Frage.

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