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Ohne Korridor wird’s ungemütlicher

Veröffentlicht am:  04. Dezember 2006

Das US-Financial Accounting Standards Board (FASB) hat mit dem FAS 158 (Employers Accounting for Defined Benefit Pension and Other Postretirement Plans) strengere Bilanzierungsregeln verabschiedet.

Die Änderungen gelten seit Anfang Dezember, danach wird das Korridorverfahren abgeschafft: Hier wird analysiert, inwieweit erfolgswirksam verrechnete Aufwendungen mit den tatsächlichen Entwicklungen von Pensionsvermögen und Pensionsverpflichtungen übereinstimmen und gestattet, dass versicherungsmathematische Gewinne und Verluste innerhalb eines zehnprozentigen Korridors (zehn Prozent der Pensionsverpflichtungen) nicht erfolgswirksam erfasst werden müssen. Veränderungen innerhalb des Korridors wirken sich somit nicht unmittelbar auf die Gewinn-und Verlustrechnung respektive das Eigenkapital aus, sondern müssen lediglich im Anhang veröffentlicht werden.


Differenzbeträge schlagen sofort auf GuV durch


Durch diese Bilanzierungspraxis wurden häufig Erträge ausgewiesen, obwohl die Fonds tatsächlich Verluste im Geschäftsjahr verzeichneten. Verschärft wurde die ganze Situation durch die bekannten Entwicklungen wie Bilanzierungsskandale, niedrige Zinsen und sinkende Planvermögen bei zahlreichen Pensionsfonds. „Durch die neue Regelungen sind Differenzbeträge mit allen unmittelbaren negativen Folgen sofort und voll mit dem Eigenkapital zu verrechnen“, sagt Dr. Reiner Schwinger, Vorstand bei Rauser Towers Perrin. Die Anhänger des Korridorverfahrens hatten stets argumentiert, dass eine sofortige GuV-Vereinnahmung zu hohen Volatilitäten führe und die Gewinne und Verluste aus Pensionsverpflichtungen zu hoch seien, um sie in einer Periode zu vereinnahmen. Zudem gebe es unvermeidbare Schätzfehler. „Der Wegfall des Puffers wird sich unmittelbar auf die Risikosteuerung und das Anlageverhalten von Unternehmen mit Pensionsvermögen in CTAs, Pensionsfonds, Unterstützungs- und Pensionskassen auswirken“, sagt Schwinger. „Risikosteuerung und eine effiziente Pension Fund Governance dürfte bei etlichen Unternehmen deswegen im kommenden Jahr auf der Agenda stehen. Einziger Trost: IAS-Bilanzierende können sich weiter für das Korridorverfahren entscheiden.

ML

Abbildung: So funktioniert die Korridormethode nach IAS 19: Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden so lange kumuliert, bis sie zehn Prozent des Maximums (max 1;2) aus dem Barwert der Defined Benefit Obligations (DBO;1) und dem Zeitwert des Planvermögens (2) übersteigen. Lediglich wenn der Korridor überschritten wird, wird dies in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt; Quelle: Rauser Towers Perrin.

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