Kommentar – Michael Fuss
Veröffentlicht am: 04. Dezember 2006
Ratingaspekte, Basel II und die zunehmende Globalisierung der Kapitalmärkte veranlassen vor allem hierzulande immer mehr Unternehmen, ihre Bilanz durch die Ausgliederung von Pensionsrückstellungen zu verkürzen.
Die Tatsache, dass immer mehr Gesellschaften ihren Konzernabschluss unter Zugrundelegung der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufstellen, verstärkt diesen Trend. Für die externe Finanzierung haben sich zwei wesentliche Durchführungswege etabliert, das Contractual Trust Arrangement (CTA) und der Pensionsfonds gemäß des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Obwohl beide Durchführungswege unterschiedliche Ausprägungen im Hinblick auf die steuerliche Behandlung und die Absicherung der Mitarbeiteransprüche aufweisen, kommen bei beiden Durchführungswegen die Vorteile der Implementierung des Asset Managements über eine Master-KAG voll zum Tragen.
Dabei profitieren Treuhänder beziehungsweise Pensionsfonds zunächst von den typischen Vorteilen des Master-Fonds, wie beispielsweise ein konsolidiertes Reporting von Bestands-, Performance- und Risikokennzahlen oder der einfachen Diversifikation der Anlagen durch die Auslagerung einzelner Segmente des Master-Fonds an erfolgreiche Asset Manager. Ein aussagefähiges Online-Reporting gibt sowohl dem Treuhänder und dem Pensionsfonds als auch den Trägergesellschaften die Möglichkeit, zeitnah auf aktuelle Fondsdaten zuzugreifen. Zusatzdienstleistungen der Master-KAG helfen bei der Erarbeitung einer Asset-Liability-Studie und der daraus resultierenden optimierten Asset Allocation und bieten ideale Vorraussetzungen zur effizienten Steuerung von Strategie und Risiko mittels entsprechender Overlay-Management-Kapazitäten (Dynamic Asset Allocation).
Die ideale Ergänzung zur Master-KAG-Dienstleistung ist der Service des Treuhänders, der die Begünstigten regelmäßig über die Entwicklung der individuellen Guthaben informiert.
Im Rahmen einer Weiterentwicklung des Master-KAG-Konzepts im europäischen Umfeld können die wesentlichen Vorteile durch Auflegung geeigneter Umbrella-Fonds in Luxemburg oder Irland beibehalten werden. Dabei investieren die lokalen Trustees oder Unternehmen beim so genannten „Asset Pooling“ gemäß ihrer bevorzugten Anlagestrategie in verschiedene Sub-Fonds des Umbrellas, die Administration der Pensionspläne verbleibt aber in den lokalen Einheiten und unterliegt dem dortigen Aufsichts- und Steuerrecht. Die verschiedenen Transparenz-, Effizienz- und Kostenvorteile der Master-KAG bleiben durch Nutzung solcher Sicavs oder CCFs aber voll erhalten.
Michael Fuss Deutsche Asset Management Investmentgesellschaft mbH Leiter Vertrieb Master-KAG
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