Beitragszusage mit Mindestleistung bei Direktzusagen
Veröffentlicht am: 02. März 2003
Dr. Hugues Höfer Höfer Vorsorge-Management GmbH & Co. KG
Das Betriebsrentengesetz kennt seit dem Jahre 2001 die „Beitragszusage mit Mindestleistung“. Bei ihr wird ein Beitrag zugunsten des Arbeitnehmers in Finanzanlagen investiert.
Die Archivsuche und der Bezug von dpn ist kostenfrei für Personen, die in der institutionellen Pensions- & Investmentindustrie arbeiten. Bitte melden Sie sich hier an.
Wenn Sie schon ein registrierter Benutzer sind, geben Sie bitte Ihr Passwort ein.