Immobilienrisiken: Neuer Stress durch neuen Stresstest
Veröffentlicht am: 13. März 2006
Seit Anfang 2006 ist das wahr, worüber viele – Anbieter wie auch Investoren – bereits während der heißen Diskussionsphase nur noch die Köpfe schütteln konnten: VAG-Investoren dürfen nach dem Willen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nun auch noch Immobilien stressen. Die nach dem Rundschreiben 1/2004 (VA) vorgegebenen Szenarien „A35“, „R10“, bei denen Marktwertverluste von Aktien (A 35) und von Renten (R 10) simuliert werden, sowie dem Test „RA 25“, bei dem Aktien mit einem Verlust in Höhe von 20 Prozent und Renten mit fünf Prozent angesetzt sind, werden durch das Stress-Szenario „AI 28“ - bei dem der Wertverlust von Aktien mit minus 20 Prozent und von Immobilien mit minus acht Prozent angesetzt ist - ergänzt. Daneben sind die Bonitätsabschläge für festverzinsliche Anlagen und Darlehen wie bei jedem Stresstest-Szenario gemäß R1/2004 Teil A zu berücksichtigen. „Wir haben mit der BaFin intensiv darüber diskutiert, wie hoch ein angemessener Faktor sein kann, da dieser auch berücksichtigen muss, dass die Volatilitäten bei Immobilien nicht so hoch sind. Die ursprünglich vorgeschlagenen 15 Prozent hielten wir daher für nicht gerechtfertigt. Mit der jetzigen Lösung von acht Prozent können wir leben“, kommentiert Dr. Ulrich Krüger, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.
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