Ralf Senger
Veröffentlicht am: 02. März 2003
1 Wie beurteilen Sie den Verlauf des Pensionsfonds als Durchführungsweg bis dato?
Problematisch haben sich die lange Genehmigungsphase und die Namensgebung ausgewirkt. Gerade die Bezeichnung Pensionsfonds führte und führt bis heute zu Verwechslungen mit dem Begriff „Investmentfonds“. Hier besteht noch immer Aufklärungsbedarf.
2 Wie kann der Pensionsfonds mit der Pensionskasse konkurrieren, insbesondere hinsichtlich der derzeitigen Börsenbaisse?
Die Vorteile des Pensionsfonds gegenüber der Pensionskasse liegen in seiner Flexibilität, mit der er auf die jeweilige Börsenlage reagieren kann. Ein deutlicher Vorteil besteht in der Sozialabgabenfreiheit auf die gezahlten Beiträge, die beispielsweise die Direktversicherung bei monatlicher Zahlungsweise nicht bietet.
3 Wäre eine Entbürokratisierung der Anreize des Pensionsfonds wünschenswert?
Bei der Bruttoumwandlung sehen wir diesbezüglich wenig Schwierigkeiten. Die Hemmnisse bei der Riester-Rente sind hingegen hinlänglich bekannt. Ein Vorteil des Pensionsfonds liegt in der Übertragbarkeit alter Pensionsverpflichtungen. Dennoch kann auch hier noch nachgebessert werden: (a) bei der lediglich verzögerten Steuerwirksamkeit von Mehrbeiträgen bei der Übertragung und (b) bei der schlechteren steuerlichen Behandlung von Leistungen aus übernommenen Pensionsverpflichtungen.
4 Das Heubeck-Gerke-Gutachten schlägt einen niedrigeren PSV-Beitragssatz vor. Stimmen Sie damit überein?
Sofern der Pensionsfonds für zugesagte Leistungen Kapitalanlagen gemäß der Anlagerichtlinien für Lebensversicherungen bildet, halten wir eine PSV-Pflicht für überflüssig. Ein solches Kapitalanlagemanagement kann intern oder extern durch Rückdeckungsversicherung (wie wir es praktizieren) geschehen. Ohne eine solche Absicherung ist die PSV-Beitragspflicht aus unserer Sicht notwendig.
5 Inwiefern ist eine individuelle Beratung nötig?
Wir halten es für sinnvoll, die Entscheidung über die Fondsauswahl Experten zu überlassen und nicht die Absicherung des Alterseinkommens durch Spekulationen zu gefährden.
Eine umfassende Beratung der Arbeitnehmer halten wir dagegen für sinnvoll und sehen diese über zentrale Maßnahmen (z.B. Call Center, Betriebsversammlungen etc.) für umsetzbar.
6 Inwiefern ist beim Pensionsfonds ein unabhängiger Anlageausschuss wünschenswert?
Für viele Arbeitgeber in Deutschland ist das im Pensionsfonds vorhandene Kapitalanlage-Know-How ein wichtiges Asset, die Effizienz der Altersabsicherung zu verbessern. Große Unternehmen wünschen bei der Anlage der Mittel ihrer Mitarbeiter ein Mitwirkungsrecht. Diese Möglichkeit räumen wir unseren Kunden gerne ein, sobald wir für diese Kunden einen Spezialfonds auflegen.
7 Wie lange braucht es wohl, bis das Vermögen der Pensionsfonds dem der Pensionskassen entspricht?
Sofern die bestehenden Unsicherheiten und Beschränkungen behoben und durch Übertragungen alter Pensionsverpflichtungen erleichtert werden, kann das Vermögen der deutschen Pensionsfonds sehr schnell mit dem der Pensionskassen gleichziehen. Wir rechnen damit, dass in ca. 15 Jahren aus Pensionsfonds und Pensionskasse ein einheitlicher Durchführungsweg entstehen wird.
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