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BDA-Geschäftsführer wettert gegen EU-Portabilitätsrichtlinie
dpn brief Februar, veröffentlich am: 8. Februar 2006

Veröffentlicht am:  08. Februar 2006
— Eugen Müller BDA, Geschäftsführer für Soziale Sicherung

„Wenn wir wollen, dass die Arbeitnehmer mobil und flexibel sind, dann dürfen wir sie bei einem Arbeitsplatzwechsel nicht bestrafen. Die Rentenansprüche müssen voll übertragbar sein. Die Richtlinie war schon lange überfällig.“ Nein, solche Worte wie vom europäischen EUBeschäftigungskommissar Vladimír Špidla bei der Vorstellung des Entwurfs zur Portablitätsrichtlinie der EU-Kommission Mitte Oktober 2005 waren auf der bAV-Tagung des Deutschen Institutes für Betriebswirtschaft (vergleiche Artikel „Sasdrich und Müntefering lassen Betriebsrente-Fans hoffen“) wahrlich nicht zu erwarten. Ganz im Gegenteil: „Die EU-Portabilitätsrichtlinie bedroht die bAV“, schwor der Geschäftsführer der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände, Eugen Müller, die Tagungsteilnehmer ein. Sein wohl wichtigstes Argument: Nach dem Ende der zehnjährigen Frist, mit deren Ablauf die Wirksamkeit der Richtlinie überprüft wird, würden die bedeutendsten Durchführungswege vor dem Aus stehen. Die zusätzliche Bürokratie und die vorgesehene Pflicht zur Dynamisierung der erworbenen Anwartschaften führten zu hohen Zusatzkosten; allein die Dynamisierungspflicht verteuere die BAV für die Unternehmen um etwa 30 Prozent. Zudem entwerte die abermalige Senkung der Unverfallbarkeitsfrist auf die in der Richtlinie vorgesehenen zwei Jahre die Betriebsrente als Mittel, Personal langfristig zu binden. Die Folge sei ein Rückzug vieler Arbeitgeber von der freiwilligen Betriebsrente. Sichtlich gelassen machte BMAS-Vertreter Werner Sasdrich den Arbeitgebern Mut: „Die Richtlinie beunruhigt mich nicht im geringsten.“ Der Grund: Die Richtlinie wird nur dann verabschiedet, wenn alle derzeit 25 EU-Staaten sie einstimmig absegnen - und genau das ist laut Sasdrich unwahrscheinlich, weil die Richtlinie in delikate Bereiche des jeweils nationalen Arbeits- und Sozialrechts eingreife.


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