Dinge in Europa klappen nie von Beginn an. Da dachte man 2003, nun ginge es los mit der Europäisierung betrieblicher Pensionssysteme: Der britische Anbieter sollte in Deutschland tätig werden und verwalten, das deutsche Unternehmen mit Niederlassung in Belgien ein einheitliches Versorgungswerk vorhalten dürfen. Passiert ist wenig. Wie sollte es auch - die ersehnte Richtlinie regelte zwar die Teilhabe kapitalgedeckter Systeme betrieblicher Altersversorgung am freien Kapital- und freizügigen Dienstleistungsverkehr. Spätestens dann aber, wenn es darum geht europaweit verstreute Systeme ernsthaft zu fusionieren, merkt der Unternehmer, dass er bis zum Hals in unverändert streng national geregelten und damit inkompatiblen Regelungen des Steuer-, Arbeits- und Sozialrechts steckt. Verbesserungen sind natürlich angedacht, wirklich in Sicht sind sie nicht. Dabei ist der Bedarf groß: Ein kleines Versorgungswerk in den Niederlanden, ein weiteres in Großbritannien und das des Stammwerks in Schwaben - das heisst dreifache Administration, in der Regel suboptimale Anlage der Mittel und ein mangelhaftes Berichtswesen. Da muss doch die Frage erlaubt sein, ob dem Mann nicht schon heute geholfen werden kann.
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