Haftung für Zillmerung verschärft dpn November, veröffentlicht am: 6. November 2005
Veröffentlicht am: 02. November 2005
Bei den versicherungsförmigen Wegen der Betriebsrente sind Tarife weit verbreitet, bei denen die Abschlusskosten in voller Höhe und für die gesamte Laufzeit bei Vertragsabschluss fällig sind. Diese Zillmerung benachteiligt jedoch Arbeitnehmer gewaltig, da bei Jobwechsel kaum Kapital aus der Betriebsrente beim nächsten Arbeitgeber ankommt. Wie Detlef Pohl berichtet, hat jetzt ein Gericht erstmals den Arbeitgeber zur Haftung für den Schaden verurteilt.
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