In diesem Herbst stehen Deutschlands Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) vor gleich mehreren wichtigen Herausforderungen. Zum einen tritt Ende September die EU-Pensionsfonds-Richtlinie in Kraft. Sie soll es Anbietern von bAV-Produkten in Europa ermöglichen, grenzüberschreitend tätig zu werden. Deutsche bAV-Modelle könnten sich – einige weitere Gesetzesänderungen vorausgesetzt – zum „Exportschlager“ entwickeln, meint Dr. Peter König (S.17).
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