Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) hat sich dafür ausgesprochen, das künftige Solvency II-Regelwerk – wenn auch mit Verzögerung und modifiziert – auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung anzuwenden. Carola von Schenk sprach mit Dirk Popielas, einem Mitglied einer Arbeitsgruppe zum Thema Solvency II des Centre of European Policy Studies (CEPS) und Head of Pension & Insurance Services Group bei Goldman Sachs Asset Management in Frankfurt, über dieses Thema und darüber, wie sich Lebensversicherer und unter Umständen Pensionskassen auf die künftigen Vorgaben vorbereiten können. CEPS ist ein in Brüssel ansässiger Think-Tank, der eng mit den Institutionen der Europäischen Union (EU) zusammenarbeitet. Solvency II, das von der EU in Kooperation mit den Mitgliedstaaten, Aufsehern und Industrievertretern erarbeitet wird, soll durch die Einführung von risikoadjustierten Eigenkapitalvorgaben und verstärkt qualitativer Aufsicht die Solvenz von Versicherern innerhalb der EU stärken. Das Regelwerk soll voraussichtlich in 2010 in Kraft treten. Im Herbst will das Komitee europäischer Versicherungs- und betrieblicher Altersversorgungs-Aufseher (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors, CEIOPS) mit qualitativen Auswirkungsstudien für die künftigen Eigenkapitalvorschriften starten (siehe auch Meldung auf S. 7).
Die Archivsuche und der Bezug von dpn ist kostenfrei für Personen, die in der institutionellen Pensions- & Investmentindustrie arbeiten. Bitte melden Sie sich hier an.
Wenn Sie schon ein registrierter Benutzer sind, geben Sie bitte Ihr Passwort ein.